Ratgeber · Medizinisches Cannabis
Medizinisches Cannabis ist in Deutschland ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Für Patienten ergeben sich daraus besondere rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen, die sich von anderen Medikamenten unterscheiden. Dieser Überblick ordnet die wichtigsten Punkte aus Sicht der Apotheke ein. Ergänzende Informationen zur Versorgung finden Sie auch auf unserer Leistungsseite Medizinisches Cannabis auf Rezept .
Wer darf medizinisches Cannabis verordnen?
Die Verordnung von medizinischem Cannabis erfolgt ausschließlich durch Ärztinnen und Ärzte. Dazu zählen sowohl Fachärzte als auch Hausärzte, sofern sie die Therapie medizinisch verantworten.
- Verordnung durch Facharzt oder Hausarzt
- Keine Empfehlung oder Verordnung über Telemedizin-Dienste
- Kein Eigenanbau – auch nicht mit ärztlicher Verordnung
Die Entscheidung über eine Cannabistherapie liegt immer beim behandelnden Arzt und basiert auf einer individuellen medizinischen Bewertung.
Welche Rolle hat die Apotheke?
Apotheken übernehmen bei der Versorgung mit medizinischem Cannabis eine besondere Verantwortung. Die Abgabe unterliegt strengeren gesetzlichen Vorgaben als bei vielen anderen Arzneimitteln.
- Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Rezepts
- Umfassende Dokumentationspflichten
- Abgabe ausschließlich auf gültiges Rezept
- Pflicht zur sachlichen und fachlichen Beratung
Diese Schritte dienen der Arzneimittelsicherheit und dem Schutz der Patienten.
Häufige Fragen aus der Apotheke
„Kann ich jedes Rezept überall einlösen?“
Nicht jede Apotheke führt medizinisches Cannabis. Zudem können organisatorische und gesetzliche Vorgaben eine Rolle spielen.
„Warum ist nicht jede Sorte verfügbar?“
Medizinisches Cannabis ist ein importiertes Arzneimittel. Verfügbarkeiten können sich kurzfristig ändern und hängen von Lieferketten und Genehmigungen ab.
„Warum dauert es manchmal?“
Rezeptprüfung, Dokumentation und gegebenenfalls Rückfragen benötigen Zeit. Diese Schritte sind gesetzlich vorgeschrieben.
„Warum wird mein Rezept geprüft?“
Die Prüfung ist keine Formsache, sondern eine rechtliche Pflicht der Apotheke, um eine sichere und korrekte Abgabe zu gewährleisten.
„Warum unterscheiden sich Apotheken in der Versorgung?“
Apotheken unterscheiden sich in Ausstattung, Erfahrung, Lagerhaltung und organisatorischen Abläufen. Nicht jede Apotheke ist auf die Versorgung mit medizinischem Cannabis spezialisiert oder darauf ausgerichtet.
„Was passiert bei Rückfragen an den Arzt?“
Wenn Unklarheiten auf dem Rezept bestehen, ist die Apotheke verpflichtet, Rücksprache mit der verordnenden Arztpraxis zu halten. Dies dient der Therapiesicherheit und kann die Abgabe verzögern, ist aber gesetzlich vorgesehen.
Medizinisches Cannabis wird ausschließlich im medizinischen Kontext und nur auf ärztliche Verordnung abgegeben.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zum Ablauf der Versorgung finden Sie auf unserer spezialisierten Informationsseite CANNALIMBO.